Ablauf

Planungsprozesse sind oft langwierig und erfordern von allen Beteiligten Zeit und Geduld. Nicht an allen Abschnitten kann gleichzeitig geplant bzw. gebaut werden. Deshalb gibt es unterschiedliche Planungsstände und es wird zeitlich versetzte Bauphasen geben. Generell gilt, je besser die Vorplanung, desto schneller kann eine Genehmigung erteilt und mit der Umsetzung des Hochwasserschutzes begonnen werden. Beteiligen Sie sich deshalb, um gemeinsam die Planung zu verbessern.

Zeitplan Stand Januar 2020

Überblick zu den Verfahrensschritten

Jede Planung beginnt mit einer Bestandserfassung. Das heißt, es werden die grundlegenden Daten im Projektgebiet erhoben, z. B. zu Oberflächengewässern, Grundwasser und Boden sowie zu Biotopen, Tieren und Pflanzen. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Varianten zum Hochwasserschutz konzipiert und mit dem Auftraggeber/Projektleiter diskutiert. Auch die Erkenntnisse aus der Hochwassersituation an der Weißen Elster im Jahr 2013 spielten dabei eine große Rolle. Auf dieser Planungsebene, die auch Vorplanung genannt wird, wurden bereits die Bürger einbezogen und zu Informationsveranstaltungen eingeladen.

An die Vorplanung schließt sich die sogenannte Entwurfsplanung an. In dieser Planungsphase wird die festgelegte Vorzugsvariante weiter vertieft. In Abhängigkeit von den räumlichen Gegebenheiten und anderen Rahmenbedingungen werden nun die konkreten Maßnahmen zum Hochwasserschutz geplant. Das können Hochwasserschutzdämme, Hochwasserschutzwände, Vorlandbermen oder Gewässerverlegungen sein. Mit zu der Planung gehören auch Vorrichtungen und Anlagen, damit vorhandene Straßen, Wege, Trink- und Abwasserleitungen sowie das Stromnetz weiter funktionsfähig bleiben.
Neben den technischen Bauwerken werden aber auch Maßnahmen zur Gewässerentwicklung geplant, um der Weißen Elster mehr Raum zu geben. Dazu gehören der Rückbau von Deichen, die Aufweitung des Gewässerprofils, die Anlage von neuen Flussarmen oder Flussschlingen, den Bau von Umgehungsgerinnen an vorhandenen Wehren oder die Schaffung von neuen Überflutungsflächen.
Wenn alle Maßnahmen gut durchdacht und miteinander abgestimmt sind, werden sie mit den entsprechenden Angaben zu Länge, Breite und Höhe in die Vermessungspläne eingezeichnet.

Auch eine Umweltplanung ist erforderlich. Diese trägt dafür Sorge, dass naturschutzrechtliche Aspekte im geforderten Rahmen in der technischen Planung Berücksichtigung finden. Die Aufgabe des Umweltplaners besteht darin, den technischen Planer darauf hinweisen, wo sich wertvolle natürliche Bereiche, Standorte seltener Tier- und Pflanzenarten oder Naturschutzgebiete befinden und mit dafür sorgen, dass diese möglichst wenig beeinträchtigt werden. Weil es aber für den Neubau von Deichen oder Wänden unvermeidbar ist, Flächen dauerhaft zu beanspruchen, müssen im Gegenzug Flächen zur Aufwertung von Natur und Landschaft (sogenannte Ausgleichsmaßnahmen) geschaffen werden. Als günstiger Umstand ist anzusehen, dass die geplanten Maßnahmen zur Gewässerentwicklung gleichermaßen die Funktion von Ausgleichsmaßnahmen erfüllen, sodass zusätzlich keine weiteren Flächen zur Kompensation der Eingriffe in die Natur erworben werden müssen.

Um eine Baugenehmigung für das Vorhaben an der Weißen Elster zu erhalten, müssen bei der Genehmigungsbehörde zahlreiche Unterlagen eingereicht werden. [read more=“weiterlesen“ less=“weniger“]Den Umfang und die Anzahl der Unterlagen legt die Genehmigungsbehörde fest. Da es sich um ein Vorhaben am Gewässer handelt, führt die Obere Wasserbehörde das Genehmigungsverfahren durch. Sie muss aber andere Behörden beteiligen, z. B. die Naturschutzbehörde. Aber nicht nur Behörden, sondern auch die vom Vorhaben betroffenen Eigentümer werden jetzt offiziell angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Die Planunterlagen werden im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung an einem öffentlich zugänglichen Ort (z. B. beim Bauamt der Gemeinde oder der VG) ausgelegt, sodass jeder Interessierte Einblick nehmen kann. Die Auslegung der Pläne wird öffentlich bekannt gemacht, ebenso die Fristen für die Eingabe von Einwänden.

Ein wesentlicher Meilenstein im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist der Erörterungstermin. Zu diesem Termin lädt die Planfeststellungsbehörde alle beteiligten Behörden und Bürger ein. Sie können hier Ihre Einwände und Bedenken kundtun und dürfen Fragen an den Vorhabenträger richten. Alle Wortmeldungen werden aufgezeichnet und ausgewertet. Aus den eingegangenen Stellungnahmen bzw. aus dem Erörterungstermin können sich neue Gesichtspunkte ergeben, die wiederum Änderungen der Planung notwendig machen. Bis es zu einer Einigung aller Beteiligten kommt und der Genehmigungsbescheid erstellt werden kann, können deshalb bis zu 15 Monate vergehen.

Nachdem die Genehmigung erteilt ist, müssen die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid noch in die Planung eingearbeitet werden. Die Projektplanung wird in der sogenannten Ausführungsplanung verfeinert. Wenn klar ist, wie genau das Projekt umgesetzt werden soll, werden die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben. Die eingegangenen Angebote der Baufirmen werden danach hinsichtlich der Vergabekriterien geprüft. Am Ende erhält jeweils eine Firma den Zuschlag für die ausgeschriebenen Bauleistungen. Dieser Prozess wird Ausschreibung und Vergabe genannt.

Erst im Anschluss an diesen Prozess erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen. Verantwortlich für die Koordinierung und zeitliche Abstimmung der einzelnen Maßnahmen ist die Thüringer Landgesellschaft. Es wird dafür Sorge getragen, dass die Umsetzung mit möglichst geringer Belastung von Mensch und Natur verbunden ist.